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Börsen-Lexikon

Option

engl.: svertrag) (option [contract]


Bedingtes Termingeschäft , nämlich ein Vertrag, der für den Käufer (den Inhaber) das Recht, nicht aber die Verpflichtung enthält, an oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag), eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes (= Finanzproduktes, Ware), zu einem im voraus festgelegten Basispreis (auch Ausübungspreis genannt) zu kaufen (Kaufoption, Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption, Put). Für das Optionsrecht zahlt der Erwerber dem Verkäufer bei Geschäftsabschluss eine bestimmte Summe, die Optionsprämie. Der Verkäufer der Option wird als Stillhalter (option writer) bezeichnet, weil er gleichsam stillhalten, warten muss, bis bzw. ob der Käufer sein Recht in Anspruch nimmt oder es verfallen lässt. - Nur eine Vertragspartei (der Käufer) hat das Recht, die Leistung zu verlangen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muss der Verkäufer (Stillhalter) ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen. - Als mögliche Basiswerte einer Option kommen in Betracht Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Waren und Edelmetalle, Referenzsätze wie Währungen , Zinssätze , Indizes, Derivate oder eine beliebige Kombination daraus.

Siehe Abandon, Absicherungsverhältnis, Abwicklungsabteilung, Complex Option, Erfüllung, European Master Agreement, Finanzinstrument, Kreditrisiko, Lieferung, physische, Money-back Warrant, Murabaha, Optionswert, OTC-Option, Rohstoff-Terminvertrag, Salam, Schadensersatzpflicht, Sleepy Warrant, Spreizung, Time-Spread, Tubos, Wiedereindeckungs-Risiko. -Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.