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Börsen-Lexikon

Nominee

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Auf dem Finanzmarkt eine Firma (in der Regel eine Bank), die als Besitzerin von Wertpapieren auftritt, wobei aber das Eigentum an diesen Papieren bei unbekannten Personen liegt. Der Nominee handelt daher nur als Treuhänder. Weil unter diesem Deckmantel auch verbotene Insidergeschäfte getätigt wurden, wenden die Kontrollorgane an den Börsen und die Aufsichtsbehörden den Nominees besondere Beachtung zu. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Enttarnung der wirklichen Wertpapier- Eigentümer (street name von Insidern) äusserst schwer, wenn nicht gar unmöglich ist - Verschiedene grosse Aktiengesellschaften haben in den letzten Jahren Stimmrechts-Beschränkungen für Nominees eingeführt. In Bezug auf die Wirksamkeit einer solchen Regelung gehen die Meinungen weite auseinander.

Siehe Address Spoofing, Aktienanalyse, Authentifizierungsgebot, Frontrunning, Fluchtgeld, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Insider-Transaktion, Kontensperre, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht, Pasion-Falle, Registriergeld, Scalping, Scheintransaktionen, Strohmann, Treuhandvertrag

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.