Börsen-Lexikon
Nebenfonds
engl.: extra funds
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter Geldbeträge und Vermögenswerte , die von staatlichen Behörden ausserhalb des jährlichen Etatbewilligungsrechts des Parlaments verwaltet werden. Früher war dies auch in Deutschland auf allen Ebenen verbreitet (alte Fondswirtschaft), was die Einheit, Vollständigkeit (completeness) und Übersichtlichkeit des jeweiligen Gesamthaushalts ausserordentlich stark störte und eine Kontrolle durch die Volksvertretung so gut wie ganz verunmöglichte. Heute sind Nebenfonds verfassungsrechtlich verboten.
Siehe Invalidenfonds
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.