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Börsen-Lexikon

Mitarbeiter-Optionen

engl.: employee options

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (Start-ups ) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. - Mitarbeiter-Optionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung, im Steuerrecht auch Vesting genannt) der Besteuerung.

Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.