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Börsen-Lexikon

Mistrade

engl.: mistrade

Im Finanzmarkt ein Geschäftsabschluss, der durch die irrtümliche Eingabe von Aufträgen zustande kommt und rückgängig gemacht werden kann. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 67 (Beschwerden über undurchsichtige Mistrade-Regelungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 224 (Mistrade-Anträge [mistrade applications] im ausserbörslichen Zertifikate-Handel).

Siehe Definitiver Kauf, Übertragung, endgültige

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.