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Börsen-Lexikon

Mindestschluss auch Börsenschluss oder nur Schluss

engl.: minimum issue

Geschäftsumfang, der wenigstens erreicht sein muss, damit an der Börse ein Abschluss zustande kommen kann. Die jeweilige Börsenordnung enthält hierüber in der Regel genaue Bestimmungen. - An der Börse in Frankfurt ist derzeit bei Aktien die Mindeststückzahl auf eine Aktie festgesetzt, bei Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit.

Siehe Odd-Lot

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.