Börsen-Lexikon
Mindestreserve-Soll
engl.: required minimum reserve
Bei der EZB wird die Höhe der zu hinterlegenden Mindestreserve (das Mindestreserve-Soll) eines jeden Instituts zunächst errechnet, indem auf den Betrag der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Mindestreserve-Satz der entsprechenden Kategorie der Verbindlichkeiten (Mindestreserve-Basis ) auf der Grundlage der der Bilanzdaten vom Ende eines jeden Kalendermonats angewendet werden. Anschliessend zieht jedes Institut von dieser Grösse einen Freibetrag (von derzeit 100 000 EUR) ab.
Siehe Reserveüberschuss. -Vgl. zur Höhe der Sätze den Anhang Statistik des Euro-Währungsgebiets, Rubrik Monetäre Statistik im jeweiligen Monatsbericht der EZB sowie die Erläuterungen am Ende des statistischen Teils; Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 77 (die wichtigste Aufgabe des Mindestreserve-Solls besteht darin, die Geldmarktsätze anhand der Durchschnittserfüllung während jeder Mindestreserve-Erfüllungsperiode stabil zu halten)