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Börsen-Lexikon

Meldepflicht

engl.: reporting obligation, notification requirement, obligation to notify

Wenn nicht anders definiert die gesetzliche Auflage eines Instituts, der Aufsichtsbehörde laufend oder auf deren Verlangen Auskünfte zu erteilen. Die meldepflichtigen Positionen sind von der jeweiligen Aufsichtsbehörde vorgegeben; Verstösse gegen die Meldepflicht kann die Aufsichtsbehörde ahnden.

Siehe Risk Reporting, Unregelmässigkeiten-Meldepflicht. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 143 (Erlaubnisentzug für Institut).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.