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Börsen-Lexikon

Makler in älteren Veröffentlichungen auch Mäkler

engl.: broker

1.) Allgemein der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen.

2.) Auf dem Finanzmarkt eine Mittelsperson, die für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt, ein Broker.

3.) Auf dem Immobilienmarkt (nach § 34 c GO) ein Gewerbetreibender, der zur Miete oder zum Kauf anstehende Wohnräume, Häuser, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an Mieter und Käufer vermittelt, im Gesetz auch Nachweismakler (referral agent) genannt.

4.) Ein freier Versicherungsvermittler gemäss § 42a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG).

Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Broker, Kommissionshaus, Nominee, Skontroführer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.