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Börsen-Lexikon

Münzhoheit

engl.: prerogative of coinage

Das Recht einer (politischen) Instanz, das Münzwesen gesetzlich zu regeln. - In der Bundesrepublik Deutschland stand dieses Recht nach Artikel 73 GG ausschliesslich dem Bund zu. Durch Artikel 106 EGV ging das Münzrecht im Eurogebiet auf den Rat der Europäischen Union über.

Siehe Bargeld, Münze, Münzstätte, Scheidemünze, Seignorage

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.