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Börsen-Lexikon

Münzfuss

engl.: standard [of alloy, monetary standard): Früher die Festlegung darüber, welche Anzahl Münzen aus einer bestimmte Menge Edelmetall gefertigt werden sollten. - Für (das damalige) Deutschland setzte Kaiser Ferdinand I 1559 den Reichsmünzfuss in Kraft: auf ein Gewichts-Mark (= 233,856 g) Feinsilber sollten acht Taler (benannt nach der böhmischen Stadt Joachimsthal mit ihren reichen Silbervorkommen) ausgemünzt werden. Im Jahr 1623 wurde der neue Reichsmünzfuss eingeführt: auf ein Mark Silber entfielen neun Taler und zwei Groschen. Schon 1697 vereinbarte man den Zinnischen Fuss (so genannt nach dem Kloster Zinna im Magdeburgschen, wo die Münz-Deputation tage]

die Mark Silber stieg auf zehn Taler und 12 Groschen. Dem folgte 1699 der Leipziger Fuss: das Mark Silber wird danach zu zwölf Taler ausgemünzt. Im Jahr 1823 wurde in Preussen aus der Mark Silber vierzehn Taler geschlagen. - In einzelnen gab es neben diesen Reichsmünzen eine ungesunde Vielzahl anderer, von Münzherrschaften in Umlauf gebrachten Geldstücke. - Nach 1871 wurde der Taler in allen deutschen Ländern durch die Mark (= ein Drittel Taler) zu 100 Pfennig abgelöst.

Siehe Münzcommis, Münzverträge, Pfund

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.