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Börsen-Lexikon

Münzcommis

engl.: coinage clerk

In früherer Zeit ein Handlungsgehilfe, dem die Umrechnung des vielerlei umlaufenden bzw. von (inländischen und ausländischen) Kunden zur Zahlung gegebenen Hartgeldes oblag. Von Amsterdam wird um 1720 berichtet, dass ein Münzcommis an die hundert weltweit kursierende Münzen kennen musste und zu bewerten hatte. Dazu oblag es ihm auch noch, verfälschte Münzen zu entdecken und auszuscheiden.

Siehe Münzfuss, Rechenknecht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.