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Börsen-Lexikon

Lotsengeld auch Pilotengeld

engl.: pilotage

Bein Ein- und Auslaufen von Häfen bzw. gefährlichen Küstenabschnitten besteht für Schiffe oftmals die Pflicht, einen Lotsen (Piloten; pilot) an Bord zu nehmen; in alten Dokumenten manchmal auch Bootsmann (und dann auch Bootsmanngeld) genannt. Die Schiffseigner haben dafür eine behördlich festgelegte Gebühr zu entrichten; siehe § 621 HGB.

Siehe Ankergeld, Bordinggeld, Hafengeld, Kapgeld, Kaigeld, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Mützengeld, Schleusengeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.