Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Lombardierung

engl.: lending on securities, pledging of securities, lodging of securities as cover

1.) Allgemein die Gewährung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit.

2.) Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder für den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen. - Der Ausdruck Lombardierung in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch Pensionierung ersetzt.

Siehe Vinkulationsgeschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.