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Börsen-Lexikon

Leichenpfand

engl.: dead body pawn

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich weithin üblich; von christlichen Kirchenvätern wie dem Heiligen Ambrosius (340397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt.

Siehe Einzug, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leibbürge, Loskauf, Pfand, Wucher

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.