Börsen-Lexikon
Lebensversicherungs-Policehandel
engl.: trade in life-insurance policies
Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) übertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Entsprechende Dienstleister (service provider) unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Vermittler solcher Verträge betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.
Siehe Lebensversicherungspolice, überschriebene, Policenbörse, Versicherungsvermittlung