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Börsen-Lexikon

Kursmakler

engl.: official broker

1.) Eine öffentlich bestellte Person, der an der Börse die Preisfeststellung obliegt.

2.) In Deutschland seit 1896 im Mittelpunkt des Börsengeschehens stehende und in eigenen Kammern organisierte Persönlichkeiten mit der Hauptaufgabe der neutralen Börsenpreisfeststellung. Ab 2002 gingen diese Aufgaben auf den Skontroführer über.

Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Sensal, Skontroführer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.