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Börsen-Lexikon

Kursänderungs-Begrenzung

engl.: tick

An Warenbörsen der USA die kleinste, von der Börsenbehörde erlaubte Kursschwankung nach oben oder nach unten für einen Terminkontrakt. Unterschiedliche Kontrakte haben jeweils ihrer eigene, festgelegte Tick-Grösse. Börsenmakler sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht über allfällige Ticks zu informieren.

Siehe Arrondierung, Bonus-Zertifikat, Commodity Fund, Gap, Kursschwankungs-Limit, Odd-Lot, Strichnotiz

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.