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Börsen-Lexikon

Kundenkarte

engl.: storecard

Karte, bei denen der Ausgeber gleichzeitig auch Erbringer der Leistung ist; in Deutschland vor allem von Kaufhäusern ausgegeben und lediglich dort zur Zahlung bzw. Gutschrift verwendbar. In der Regel enthalten diese Karten auch eine Kredtzusage: der Kunde kann bis zu einem jeweils festgelegten Betrag mit der Karte beim Ausgeber (dem Handelsunternehmen) einkaufen. Solche zweiseitige Systeme in der Sprache der Aufsichtsbehörden unterliegen bis anhin noch nicht der Genehmigung und Aufsicht. Bisher gibt es keine verlässlichen Angaben über das Geschäften mit Kundenkarten.

Siehe Cobranding-Karte, Karten-Allianz, Pay-Green-Initiative. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.