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Börsen-Lexikon

Kreditinstitut

engl.: financial institution, credit institution

1.) In der Umgangssprache sehr weit gefasster Begriff, in etwa den Ausdrücken Bank (und teilweise auch Finanzdienstleister) entsprechend.

2.) Innert des ESZB gesamthaft bezieht sich der Begriff immer auf ein Institut gemäss der Definition in Artikel 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie der EU (77/780/EWG), d. h. ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums (einschliesslich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren (an undertaking whose business is to receive deposits or other repayable funds from the public and to grant credits for its own account.).

3.) In Deutschland sind nach der Definition des § 1 KWG diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte Bankgeschäfte gewerbsmässig betreiben (aufgezählt sind vor allem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Emissions-, Geldkarten-, Netzgeld- (Computergeld) und Giro-Geschäfte sowie der Ankauf von Forderungen vor Fälligkeit ), sofern der Umfang dieser Aktivitäten einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetäres, Institut, Kreditbanken. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 1999, S. 47.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.