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Börsen-Lexikon

Kredit

engl.: credit

1.) Im sehr weiten Sinne der volkswirtschaftlichen Geldnachfrage-Theorie alle handelbaren Schuldtitel und dann meistens dem Geld gegenübergestellt (Geld und Kredit).

2.) Gesamtwirtschaftlich betrachtet die Summe aller Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankensystem (Mittelbereitstellung).

3.) Jeder von einer Bank oder einem Unternehmen (etwa: Arbeitgeber-Darlehn ) einem Schuldner vertraglich gewährte, rückzahlbare Geldbetrag (Borg, Gelddarlehn).

4.) Die auf Darlehngewährung gerichtete Erwartung eines Wirtschafters: sein Ansehen bei der Bank, seine Kreditwürdigkeit (creditworthiness).

5.) Die monetären Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit, die Schulden (liabilities).

6.) Bei den Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Bankbilanzen genau erläuterte einzelne Posten ; vgl. für Deutschland § 19 KWG und § 21 KWG, dort ausführliche Aufzählung.

Siehe Borg, Darlehn, Gelddarlehn, Investition, Investitionskredit, Vorlage, Zins, Zinsallkokations-Funktion. -Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition

3.) im Anhang Statistik des Euro-Währungs­gebiets, Rubrik Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds, Unterrubrik Kredite der MFIs, Aufschlüsselung des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Probleme der statistischen Vergleichbarkeit).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.