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Börsen-Lexikon

Kranzgeld

engl.: illegitimate child duty; defloration punitive damages

1.) Frühere Abgabe, die Eltern unehelicher Kinder zu leisten hatten.

2.) Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt hatte, auch Deflorationsgeld genannt. - In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, der das Verlöbnis löste.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.