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Börsen-Lexikon

Konto für Jedermann

engl.: account for everyone

Von den Banken in Deutschland 1995 eingegangene Verpflichtung, jeder Person grundsätzlich auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Bareinzahlungen und Barauszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht.

Siehe Festgebühr, Kunde, fauler, Unbanked. -Vgl. auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 73 f. (kein Anspruch auf Zweitkonto), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Konto ist durch ständige Pfändungen blockiert), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 204 (zwingende Gründe für die Verweigerung der Einrichtung eines Kontos).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.