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Börsen-Lexikon

Kontensperre auch Kontensperrung

engl.: account blocking

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann gemäss § 6a KWG bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung oder im Falle unerlaubt betriebener Finanzdienstleistungsgeschäfte die Blockierung entsprechender Konten verfügen.

Siehe Konten-Offenlegung. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 208 f. (Konten eines Studenten syrischer Herkunft mit deutschem Pass werden eingefroren; die Klage des Mannes gegen die Sperrung wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen [diese Tatsache noch nicht im Bericht der Bafin]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Querschnittsaufgaben

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.