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Börsen-Lexikon

Kavalleriegeld

engl.: cavalry impost

Frühere Abgabe, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten (Reiterei, Kavallerie; cavalry) zu entrichten hatten. - Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (Generalhufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet.

Siehe Heergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.