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Börsen-Lexikon

Kassenschein

engl.: cash certificate; emergency note; sales check [US: sales slip]; panel patient prescription; certificate of training as a cashier

1.) In älteren Dokumenten die von einer Bank ausgestellte Urkunde, in welcher die Einzahlung eines bestimmten Geldbetrags bescheinigt wird.

2.) Früher in Deutschland von der Reichsschuldenverwaltung (Vorgängerin der heutigen Bundeswertpapierverwaltung) ausgegebene Geldzeichen, die im Geschäftsverkehr weitgehend wie Banknoten in Umlauf waren.

3.) Während der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg (1914 bis 1918) in Deutschland und Österreich sowie auch in den anderen vier von der Hyperinflation betroffenen Staaten (Ungarn, Polen, Russland, Rumänien) von einigen Gemeinden zwischen 1920 und 1924 ausgegebenes Notgeld, heute von Sammlern begehrt (und offenbar in neuester Zeit auch zur Befriedigung des Kaufinteresses nachgedruckt).

4.) Beim Kauf einer Ware ausgedruckter Zahlungsbeleg.

5.) Im Gesundheitswesen die von einem Arzt oder zugelassenen Heilpraktiker ausgestellte Verschreibung (Rezept) zu Lasten einer (Pflicht)Krankenkasse.

6.) Zeugnis, das nach einer (Kurz)Ausbildung Personen ausgehändigt wird, die den Umgang mit Kassensystemen (im Einzelhandel) erlernt haben.

Siehe Behelfsgeldschein, Ersatzgeld, Ersatzmünzen, Inflation, galoppierende

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.