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Börsen-Lexikon

Invalidenfonds

engl.: disability fund [for belligerents]

1.) Allgemein eine (in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete) Vermö­gensmasse, aus deren Ertrag Erwerbsunfähige eine Rente erhalten.

2.) Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege dieses Reichsin­validenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen.

Siehe Nebenfonds

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.