Börsen-Lexikon
International Accounting Standards Board
engl.: IASB
Privatrechtlich organisierte Rechnungslegungs-Institution mit der Aufgabe, weltweit akzeptierte, internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) zu schaffen. Durch die IAS-Verordnung der Europäischen Kommission (EG-Verordnung Nr. 1606/2002) heute für alle Fragen der bilanziellen Abbildung der Geschäftstätigkeit in allen Branchen der EU die zuständige Stelle. - Strenggenommen sind die IAS die vom International Standards Committee (einer Vorläuferorganisation des IASB) verabschiedeten und weiterhin gültigen Grundsätze. Die IFRS bezeichnen demgegenüber die neuen vom IASB erarbeiteten verbesserten Richtlinien. - Der Board verwendet die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verfährt bislang häufig eher umgekehrt, indem sie mit IAS-Bilanz die nach IAS- und IFRS- Standards erstellte Bilanz bezeichnet.
Siehe IAS, IAS 39, IFRS-Dialekte, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 62 ff. (Gleichwertigkeit wird anerkannt; Bewertung von Finanzinstrumenten; Ermittlung des Fair Value).