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Börsen-Lexikon

Interessenkonflikt

engl.: conflict of interest

Bei einem Institut die bestmögliche Bedienung eines Kunden einerseits (Vorteil des Kunden) und die Gewinnmöglichkeiten aus der Verbindung mit dem Kunden andererseits (Vorteil der Bank). Nach der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung ist ein Institut verpflichtet, allfällige Interessenkonflikte umfassend darzulegen.

Siehe Best Execution. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 139 (Verwarnung der BaFin).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.