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Börsen-Lexikon

Insider-Transaktion

engl.: insider transaction

Erlangung eines Vermögensvorteils (in der Regel durch Kauf oder Verkauf börsennotierter Papiere) unter unrechtmässiger Ausnützung eines Informationsvorsprungs. Derartige Geschäfte sind in Deutschland gesetzlich (§ 14 WpHG) streng untersagt und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Siehe Insider-Meldepflicht, Insider-Umsatzanreize, Handelsüberwachungsstelle, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Nominee, Scalping, System Securities Watch Application . -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin (SWAP), S. 151 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 173 (Erweiterung der Strafvorschriften), S. 188 (aufgedeckte Fälle), S. 190 (Vorteile der Beteiligten bei der 3sat-Börse), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 157 (Untersuchungen der BaFin) S. 158 (Übersicht der zur Anzeige gebrachten Fälle seit 2003), S. 58 f.: einzelne Fälle), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 157 ff. (Übersicht; verstärkter Austausch mit anderen Aufsichtsbehörden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.