Börsen-Lexikon
Innungsgeld
engl.: guild fee
Umlage, die Handwerker in die Innung zu entrichten haben. - Die Innung ist heute eine Verwaltungseinrichtung (Kammer) mit dem Zweck der gemeinsamen Vertretung der Belange von selbstständigen Handwerkern der gleichen Branche, in der Regel auf örtlicher oder Landes-Ebene, dann Landesinnung genannt. Eine Bundesinnung bündelt die Anliegen aller Innungsgenossen in Deutschland.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.