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Börsen-Lexikon

Innungsgeld

engl.: guild fee

Umlage, die Handwerker in die Innung zu entrichten haben. - Die Innung ist heute eine Verwaltungseinrichtung (Kammer) mit dem Zweck der gemeinsamen Vertretung der Belange von selbstständigen Handwerkern der gleichen Branche, in der Regel auf örtlicher oder Landes-Ebene, dann Landesinnung genannt. Eine Bundesinnung bündelt die Anliegen aller Innungsgenossen in Deutschland.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.