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Börsen-Lexikon

Inlandsemittent

engl.: domestic issuer

Aufsichtsrechtlich jede Entität , die aus der Begebung eines Wertpapiers oder eines anderen Finanzinstruments verpflichtet ist, deren Herkunftsstaat Deutschland ist oder deren Herkunftsstaat ein anderes europäische Mitgliedsland ist, wenn seine Wertpapiere ausschliesslich in Deutschland zu Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. - Ist zwar Deutschland Herkunftsstaat für einen Emittenten, sind jedoch die Wertpapiere ausschliesslich zum Handel an einem organisierten Markt in einem anderen Land der EU oder des EWR zugelassen, dann gilt dieser Emittent nicht als Inlandsemittent.

Siehe Markt, regulierter. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S 185 (Erläuterung), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 165 (Abgrenzungsfragen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.