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Börsen-Lexikon

Indossatar auch Giratar

engl.: endorsee, indorsee

Der neue Gläubiger (Übernehmer), an welchen die Rechte an einem Orderpapier vom Inhaber des Papiers (dem Indossanten Bzw. Giranten) übertragen werden.

Siehe Giro, Inhaberschuldverschreibung, Indossament, Namenspapier

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.