Börsen-Lexikon
Honorarberater
engl.: financial consultor on fee basis
Dienstleister, die Kunden gegen Entgelt beraten, ohne aber zugleich auch Finanzinstrumente zu vermitteln. Seit November 2007 gilt für Honorarberater eine Erlaubnispflicht.
Siehe Anlageberatung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 139 f. (Honorarberater in die Erlaubnis einbezogen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.