Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Honorarberater

engl.: financial consultor on fee basis

Dienstleister, die Kunden gegen Entgelt beraten, ohne aber zugleich auch Finanzinstrumente zu vermitteln. Seit November 2007 gilt für Honorarberater eine Erlaubnispflicht.

Siehe Anlageberatung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 139 f. (Honorarberater in die Erlaubnis einbezogen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.