Börsen-Lexikon
Herkunfts-Staat
engl.: origin country
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist; vgl. § 1, Abs. 4 KWG.
Siehe Auslandsbank, Aufnahme-Staat, Europa-AG, Europäischer Pass, Repräsentanz.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.