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Börsen-Lexikon

Herkunfts-Staat

engl.: origin country

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist; vgl. § 1, Abs. 4 KWG.

Siehe Auslandsbank, Aufnahme-Staat, Europa-AG, Europäischer Pass, Repräsentanz.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.