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Börsen-Lexikon

Handelsüberwachungsstelle

engl.: trading monitoring department

In Deutschland bei den Börsen angesiedelte Kontrollorgane, die Unregelmässigkeiten im Börsenverkehr sowie Insider-Transaktionen aufspüren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen; vgl. § 4 BörsG (dort genaue Aufgabenbeschreibung). Die Handelsüberwachungsstelle ist unabhängig von der Börsengeschäftsführung.

Siehe Beobachtungsliste, Compliance, Nominee, System Securities Watch Application, Whistleblower

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.