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Börsen-Lexikon

Goodwill

engl.: goodwill

1.) Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Zeitwert eines erworbenen Vermögenswertes.

2.) Der immaterielle Wert eines Unternehmens.

3.) Bei Banken der Geschäftswert (Firmenwert) des Unternehmens. Er ist im Grunde ein nicht greifbarer (intangibler) Wert und tritt in erster Linie in dem Vertrauen zur Bank und im guten Ruf des Instituts in Erscheinung. Nach SFAS 142 und IFRS 3/IAS 36 darf der Goodwill einer Bank nicht mehr schrittweise abgeschrieben werden, sondern ist im Grundsatz zu belassen und regelmässig auf seine Werthaftigkeit zu prüfen sowie entsprechend zu bilanzieren. Bei Zukäufen (Übernahmen) gelten nach IAS 22 Abschreibungs-Möglichkeiten.

Siehe Cornerstone Investor, Erlöse, immaterielle, Firmenwert, Intangibels, Vermögen, immaterielles

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.