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Börsen-Lexikon

Goldparität

engl.: gold parity

Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer Währungseinheit entspricht. Da keine Goldwährung mehr existierte, wurden Goldparitäten fiktiv, geschätzt vom Internationalen Währungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 ersetzte man das Gold durch Sonderziehungsrechte, sodass die heutigen Währungen regelmässig in einer SZR-Parität bestimmt werden.

Siehe Abwertung, Aufwertung, Parität. -Vgl. zum Wert des SZR das vierteljährlich erscheinenden Heft Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank, Rubrik Werte des Sonderziehungsrechts; dort auch die Erläuterungen beachten

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.