Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Fusionsanzeige

engl.: disclosure of fusion

Hat in Deutschland ein Finanzinstitut die Absicht, sich mit einem anderen Institut zu vereinigen, so muss dies unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden; siehe § 24, Abs. 2 KWG.

Siehe Beteiligungsanzeige

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.