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Börsen-Lexikon

Fremdhafengeld

engl.: foreign habour fee

Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), über ausländische Häfen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden. - Eine solche Abgabe (auch Differentialzoll genannt) entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der günstigste Frachtweg gewählt wird; sie verteuert die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet damit den Endverbraucher, den Privathaushalt.

Siehe Hafengeld, Preise, administrierte, Ungeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.