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Börsen-Lexikon

Forwards

engl.: forward transactions

Allgemein die Bezeichnung für nicht an der Börse gehandelte, nicht standardisierte, sondern zwischen Vertragsparteien individuell vereinbarte Finanztermin-Kontrakte. Sie enthalten im Regelfall einen genau festgelegten Liefertermin; die Abrechnung erfolgt bei Vertragsende durch Lieferung oder Glattstellung per Kasse.. Die im einzelnen frei ausgehandelten Gestaltungen eines Forward-Vertrags behindern jedoch dessen Handelbarkeit. Denn es ist schwierig, einen Partner zu finden, welcher zu den ausgehandelten Bedingungen einen Vertrag zu übernehmen gewillt ist. Zudem müssen sich die Vertragspartner im Vorfeld über die Bonität der Gegenpartei im klaren sein.

Siehe Derivate, Einteilung, Futures, Option, Termingeschäft im engeren Sinne

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.