Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Fordergeld

(master craftsman certificate fee; employment brokerage; up-front fee)

1.) Frühere Gebühr (in die Zunftkasse) beim Aushändigen des Meisterbriefes an den Jungmeister (fordern = hier: vorwärts kommen); manchmal auch Gebotgeld genannt; Gebot = hier: öffentliche Ankündigung.

2.) Früher die anteilige Zahlung vom Tagelohn des Gesellen an jenen Meister, der ihm eine vorübergehende Anstellung (bei einem anderen Meister) verschafft hat.

3.) Früher in der Zunftordnung festgelegte vorausgehende Zahlung eines Zunftangehörigen, der eine ausserordentliche Sitzung beantragt; dadurch sollten unnötige Zusammenkünfte vermieden werden.

Siehe Innungsgeld, Pfeffergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.