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Börsen-Lexikon

Finanzunternehmen

engl.: financial firms

In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung. Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.