Börsen-Lexikon
Finanzportfolioverwaltung
engl.: portfolio management
Die Betreuung des in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens eines Kunden mit einem eigenen Dispositions- und Entscheidungsspielraum. In Deutschland bedürfen entsprechende Dienstleister einer Erlaubnis und sie unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Darf ein Institut Kundengelder oder Wertpapiere von Kunden in Besitz nehmen, so muss es über eine bestimmte, von der Aufsichtsbehörde festgelegte Höhe an Eigenkapital verfügen und zudem zwei Geschäftsführer haben; siehe § 10, Abs. 9 KWG.
Siehe Portfolioverwaltung, Vermögensverwalter. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 133 (Institute mit Erlaubnis in Deutschland).