Börsen-Lexikon
Finanzmarktintegration
engl.: financial markets integration
Ein Finanzmarkt gilt dann als integriert, wenn gewährleistet ist, dass für alle potentiellen Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten, sie den gleichen Zutritt zum Markt haben und sie in allem (auch aufsichtsrechtlich) gleich behandelt werden. Vgl. Jahresbericht 2006 der EZB, S. 156 ff. (Allgemeines; Schritte der EZB), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 67 ff. (ausführliche Darstellung mit Schwerpunkt auf weltweite Ungleichgewichte), Monatsbericht der EZB vom April 2009, S. 38 ff. (Stand der Finanzmarktintegration; Übersichten), Jahresbericht 2008 der EZB, S. 175 ff. (Bemühungen der EZB).