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Börsen-Lexikon

Finanzbericht

engl.: financial report

Seit Jahresbeginn 2007 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften über die Finanzberichtserstattungs-Pflichten (financial reporting obligations) kapitalmarktorientierter Unternehmen. Das gilt für den Jahresfinanzbericht (annual financial report) sowohl als auch für den Halbjahresfinanzbericht (half-yearly financial report), die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (interim management statement), Hinweisbekanntmachungen (announcemts) sowie den Quartalsfinanzbericht (quarterly financial report), für die jeweilige Veröffentlichungs-Fristen vorgeschrieben sind. Auch eine Entsprechenserklärung (responsibility statement) gemäss §§ 264 und 289 HGB (Bilanzeid; balance sheet oath) ist zu veröffentlichen. - Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 5. Januar 2007 hatte die bestehenden Berichterstattungs-Pflichten erweitert und in das WpHG (§ 37 v ff.) überführt.

Siehe Enforcement, Informations-Überladung. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 201 ff. (neue Rechtslage; Inhalt und Veröffentlichung von Finanzberichten), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 189 f. (Zweifelsfragen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.