Börsen-Lexikon
Falschgeld
engl.: counterfeits
Widerrechtlich hergestellte Münzen und Banknoten einer Zentralbank ; das Nachbilden von älteren Münzen zählt juristisch nicht zum Falschgeld, sondern gilt als Fälschung (fraudulent falsification) bzw. beim Inverkehrbringen als Betrug (fraud). Die EZB veröffentlicht laufend eine Statistik eingezogenen Falschgelds. - Vom Falschgeld sind beschädigte, (teil)zerstörte Banknoten zu unterschieden.
Siehe Brücke-Abneysches Phänomen, Doublé-Münze, Falsifikate, Geld, beschädigtes, Geld, böses, Rekonstruktion. -Vgl. Geschäftsbericht 2007 der Deutschen Bundesbank, S. 106 (neue Sicherheits-Merkmale für Euro-Noten), S. 107 f. (Verträge mit Banken in Bezug auf die Ausgabe von ungeprüften Geldscheinen), Geschäftsbericht 2008 der Deutschen Bundesbank, S. 105 (Anstieg der Fälschungen; Übersicht), Jahresbericht 2008 der EZB, S. 135 ff. (allein in Jahr 2008 wurden 666 000 falsche Euro-Banknoten eingereicht!).