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Börsen-Lexikon

Fährgeld

engl.: ferry fee

1.) Allgemeine eine Zahlung in Bargeld, die an Flüssen bei der Überfuhr mit einer Fähre von Personen und Fahrzeugen zu entrichten ist.

2.) Im alten Griechenland eine Zahlung an den geisterhaften Fährmann Charon, der Tote in den Hades transportierte; zwecks dessen legte man dem Toten einen Obolos unter die Zunge.

Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Furtgeld, Schleusengeld, Torgeld, Wassergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.