Börsen-Lexikon
Event of Default
engl.: so auch im Deutschen; manchmal auch [juristisch ungenau] mit Verzugsfall übersetzt
Auf dem Finanzmarkt ein Ereignis, das (seitens der Bank) einen Kündigungsgrund darstellt, im Grunde stets die Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen seitens des Schuldners. In den Musterverträgen des European Master Agreement und der International Swaps and Derivates Association beim jeweiligen Vertragstyp meistens ausführlich dargelegt.
Siehe Covenant, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Intercreditor Agreement, Probability of Default, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.